I.
Die Beteiligte, eine GmbH & Co KG, erwarb nach Verlegung ihres Sitzes von Baden-Württemberg nach Brandenburg ein Grundstück in Bayern. Das hier zuständige Amtsgericht setzte diesbezüglich am 6.8.2002 Kosten für die Löschung einer Vormerkung und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nebst Katasterfortführung an. Gegen die entsprechende an sie gerichtete Kostenrechnung vom 14.8.2002 über insgesamt 1041,60 EUR erhob die Beteiligte Erinnerung. Sie machte damit im Hinblick auf ihren Sitz im Beitrittsgebiet eine Gebührenermäßigung von 10 % gemäß dem
Das Amtsgericht wies die Erinnerung am 11.9.2002 zurück. Auf die hiergegen von der Beteiligten eingelegte Beschwerde hat das Landgericht den Kostenansatz des Amtsgerichts dahin abgeändert, dass ein Abzug von 10 % vorzunehmen ist.
Gegen diese Entscheidung richtet sich die weitere Beschwerde der Staatskasse.
II.
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