LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 6559/00
Gebührenermäßigung für Anerkenntnisurteil bei Begründung der Kostenentscheidung
OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.11.2002 - Aktenzeichen 3 W 3373/02
DRsp Nr. 2004/19858
Gebührenermäßigung für Anerkenntnisurteil bei Begründung der Kostenentscheidung
»Die Gebührenermäßigung nach KV 1211b GKG hängt nicht davon ab, ob das Anerkenntnisurteil hinsichtlich seiner Kostenentscheidung begründet werden muss.«