OLG Bremen - Beschluss vom 16.10.2000
2 W 109/00
Normen:
EV Anl. I Kap. III SachG A Abschn. III Nr. 26 lit. a S. 1; Ermäßigungssatz-AnpassungsVO § 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2001, 35
Vorinstanzen:
LG Bremen, - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 144/2000

Gebührenermäßigung bei überörtlicher Sozietät

OLG Bremen, Beschluss vom 16.10.2000 - Aktenzeichen 2 W 109/00

DRsp Nr. 2004/8689

Gebührenermäßigung bei überörtlicher Sozietät

1. Die Gebührenermäßigung um 10% tritt ein, wenn ein Prozessbevollmächtigter seinen Kanzleisitz im Beitrittsgebiet hat. Dass er in überörtlicher Sozietät mit Rechtsanwälten in den alten Bundesländern verbunden ist, ist dabei ohne Bedeutung. 2. Die Gebührenermäßigung greift auch ungeachtet der Tatsache ein, dass das Lokalisationsprinzip zum 1.1.2000 weggefallen ist.

Normenkette:

EV Anl. I Kap. III SachG A Abschn. III Nr. 26 lit. a S. 1; Ermäßigungssatz-AnpassungsVO § 1 ;
Vorinstanz: LG Bremen, - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 144/2000
Fundstellen
OLGReport-Bremen 2001, 35