AG Mannheim, vom 11.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 256/05
Gebührenermäßigung bei einem Verbundurteil in Ehesachen bei Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe nur zum Scheidungsausspruch
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2007 - Aktenzeichen 16 WF 106/07
DRsp Nr. 2008/10655
Gebührenermäßigung bei einem Verbundurteil in Ehesachen bei Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe nur zum Scheidungsausspruch
»Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen im ersten Rechtszug von Ehesachen, bestimmten Lebenspartnerschaftssachen und Folgesachen ermäßigt sich auch dann gem. GKG KV Nr. 1311 Nr. 2 auf 0,5, wenn ein Verbundurteil wegen Verzichts auf Tatbestand und Entscheidungsgründe nur zum Scheidungsausspruch keine Begründung enthält, wohl aber zur Folgesache Versorgungsausgleich.«