Die Beschwerde richtet sich gegen die Festsetzung von anwaltlichen Kosten im Rahmen der Prozeßkostenhilfe (PKH).
Vor dem Sozialgericht Leipzig hat der Kläger im Rahmen eines auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gerichteten Hauptsacheverfahrens (SG Leipzig, S 7 Ar 1184/97 (Ausgangsverfahren)) am 01.12.1997 Klage erhoben. Nach Einholung von medizinischen Unterlagen hat das
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