I.
Die Antragstellerin hat sofortige Beschwerde gegen den am 7. Juli 2005 verkündeten Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, 2 VK LVwA 19/05, eingelegt und zugleich die Anordnung der Verlängerung des Zuschlagverbots i.S.v. §
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