KG, vom 19.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 168/02
LG Berlin, vom 06.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 821/00
Gebührenbefreiung für Kirchen vor dem Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - Aktenzeichen XII ZR 83/04
DRsp Nr. 2007/395
Gebührenbefreiung für Kirchen vor dem Bundesgerichtshof
»1. Für den Bundesgerichtshof gilt die Verordnung betreffend die Gebühren in dem Verfahren vor dem Reichsgericht vom 24. Dezember 1883 (RGBl. 1884 I S. 1) fort.2. Von den Gerichtskosten befreit ist vor dem Bundesgerichtshof nur ein als rechtsfähiger Verein oder sonst in rechtsfähiger Form errichteter Träger von Kirchengut. Dazu gehört auch ein rechtsfähiger Verein, der Rechtsträger der Moschee einer muslimischen Glaubensgemeinde ist.«
Normenkette:
RG-GebFrhV § 1 Nr. 3 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.