Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 20. März 2008 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 10. März 2008 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 850 EUR
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