OLG Oldenburg - Beschluss vom 14.02.2002
1 Ws 7/02
Normen:
BRAGO § 13 Abs. 2 § 91 Nr. 2, ; VV-RVG Nr. 4200, Nr. 4202, Nr. 4300 Nr. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
BRAGOreport 2003, 51

Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.02.2002 - Aktenzeichen 1 Ws 7/02

DRsp Nr. 2004/6963

Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB

Bestellt die Strafvollstreckungskammer nacheinander in einem Abstand von mehr als drei Monaten Rechtsanwälte jeweils zu Pflichtverteidigern für ein Verfahren auf Überprüfung der weiteren Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, hat jeder Rechtsanwalt für die Mitwirkung an dem jeweiligen Anhörungstermin Anspruch auf eine gesonderte Gebühr gemäß §§ 97 Abs. 1, 91 Nr. 2 BRAGO.

Normenkette:

BRAGO § 13 Abs. 2 § 91 Nr. 2, ; VV-RVG Nr. 4200, Nr. 4202, Nr. 4300 Nr. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
BRAGOreport 2003, 51