OLG Köln, Beschluß vom 18.11.1994 - Aktenzeichen 27 WF 114/94
DRsp Nr. 1995/4591
Gebührenanspruch des PKH-Anwaltes bei Vertretung
Der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat auch dann Anspruch auf die Verhandlungsgebühr, wenn er sich in der Verhandlung durch einen von ihm bevollmächtigten postulationsfähigen Rechtsanwalt vertreten läßt.