I.
Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Potsdam - Schöffengericht - vom 3. August 2000 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt; im Übrigen wurde er freigesprochen.
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