VG Leipzig - Beschluss vom 29.04.2003
5 K 658/01
Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 2 ; GKG (2004) § 52 Abs. 1 S. 1 § 63 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;

Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Klage auf Erteilung einer Spielbankerlaubnis

VG Leipzig, Beschluss vom 29.04.2003 - Aktenzeichen 5 K 658/01

DRsp Nr. 2007/14828

Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Klage auf Erteilung einer Spielbankerlaubnis

Das Interesse der Klägerin an der begehrten Spielbankerlaubnis ist angesichts der mit einer entsprechenden gewerblichen Ausübung verbundenen erheblichen Verdienstmöglichkeiten mit 50.000 Ç zu bewerten.

Normenkette:

GKG (1975) § 13 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 2 ; GKG (2004) § 52 Abs. 1 S. 1 § 63 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;

Gründe: