VG Frankfurt/Main, vom 22.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 E 3829/91
Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im wehrpflichtrechtlichen Widerspruchsverfahren
BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 - Aktenzeichen 8 C 15.95
DRsp Nr. 1996/20425
Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im wehrpflichtrechtlichen Widerspruchsverfahren
»Ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren im Sinne des § 80 Abs. 2VwVfG notwendig war, hängt davon ab, ob es dem Wehrpflichtigen nach seinen persönlichen Verhältnissen und der Schwierigkeit der Sache zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen. (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die Notwendigkeit der Zuziehung ist die förmliche Vollmachterteilung oder - bei schon im Ausgangsverfahren erteilter Vollmacht - der Auftrag zur Erhebung des Widerspruchs.«