OLG Celle - Beschluss vom 05.01.2005
2 Ws 318/04
Normen:
StPO § 464a ;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 08.12.2004

Gebühren und Kosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten privater Ermittlungen

OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2005 - Aktenzeichen 2 Ws 318/04

DRsp Nr. 2007/8193

Gebühren und Kosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten privater Ermittlungen

Zwar sind grundsätzlich die Kosten privater Ermittlungen nicht erstattungsfähig, weil die damit verbundenen Auslagen regelmäßig nicht notwendig sind. Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, den Sachverhalt zu ermitteln. Da die StPO einem Beschuldigten die Möglichkeit gibt, Beweisanträge zu stellen und die Aufnahme von Ermittlungen anzuregen, sind eigene Ermittlungen grundsätzlich nicht erforderlich. Ausnahmsweise kommt allerdings eine Erstattung der Kosten in Betracht, wenn das Privatgutachten zur Verteidigung trotz der bestehenden amtlichen Aufklärungspflicht erforderlich ist.

Normenkette:

StPO § 464a ;

Gründe: