I.
In dem erstinstanzlich bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) anhängigen Strafverfahren wurde dem Angeklagten das Einschleusen von Ausländern zur Last gelegt. Rechtsanwalt ... meldete sich mit Vollmacht vom 23. September 2005 als Verteidiger für den seinerzeit noch Beschuldigten, der in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt (Oder) einsaß. In der Hauptverhandlung am 24. Januar 2006 wurde der Verteidiger antragsgemäß als Pflichtverteidiger beigeordnet. Der Angeklagte wurde verurteilt und ihm die Verfahrenskosten auferlegt.
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