OLG Celle - Beschluss vom 06.07.2005
2 W 142/05
Normen:
JVEG § 2 Abs. 1 § 25 ;

Gebühren und Kosten: Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen

OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 2 W 142/05

DRsp Nr. 2007/8190

Gebühren und Kosten: Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen

1. Auch wenn der Sachverständige von dem vor der Gesetzesänderung zunächst beauftragten Sachverständigen von Anfang an hinzugezogen worden war, ist er dann nach dem neuen Recht zu entschädigen, wenn er vom Gericht nach Inkrafttreten des JVEG bestellt wurde. 2. Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen erlischt gemäß § 2 Abs. 1 JVEG, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Auftragserteilung geltend gemacht wird.

Normenkette:

JVEG § 2 Abs. 1 § 25 ;

Gründe:

Durch den angefochtenen Beschluss hat das Landgericht ausgesprochen, dass der Sachverständige ####### "nach ZSEG zu entschädigen" sei. Gegen diesen Beschluss wendet sich der Bezirksrevisor bei dem Landgericht ####### für die Landeskasse mit der Beschwerde.