VG Frankfurt/Main, vom 26.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 E 3714/93
Gebühren und Kosten: Beweisgebühr im isolierten Vorverfahren
BVerwG, Urteil vom 22.03.1996 - Aktenzeichen 8 C 36.95
DRsp Nr. 1996/28830
Gebühren und Kosten: Beweisgebühr im isolierten Vorverfahren
»1. Ärztliche Tauglichkeitsbeurteilungen Wehrpflichtiger in Musterungs- und Tauglichkeitsüberprüfungsverfahren stellen behördlich angeordnete Beweisaufnahmen in Gestalt der Erhebung von Sachverständigenbeweis dar.2. Das für eine Beweisaufnahmegebühr des Rechtsanwalts nach § 118 Abs. 1 Nr. 3BRAGO erforderliche Mitwirken bei Beweisaufnahmen setzt voraus, daß der Rechtsanwalt bei einer durchgeführten Beweisaufnahme anwesend war.«[red. Hinweis: Das RVG sieht den Anfall einer Beweisgebühr nicht mehr vor.]