LG Berlin - Beschluss vom 07.09.2004 - (502) 61/55 Js 2454/03 KLs (16/04),
Gebühren und Kosten: Berechnung der Kostenerstattung bei Freispruch in Übergangsfällen
KG, Beschluss vom 18.04.2005 - Aktenzeichen 4 Ws 159/04
DRsp Nr. 2006/514
Gebühren und Kosten: Berechnung der Kostenerstattung bei Freispruch in Übergangsfällen
Die notwendigen Auslagen eines Freigesprochenen sind auch dann nach altem Recht zu bemessen, wenn sein Verteidiger erst nach dem 1. Juli 2004 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden ist.