OVG Niedersachsen, vom 22.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 5727/92
Gebühren und Kosten: Abänderung der Gegenstandswertfestsetzung von Amts wegen
BVerwG, Beschluß vom 10.08.1995 - Aktenzeichen 9 B 745.94
DRsp Nr. 2007/13810
Gebühren und Kosten: Abänderung der Gegenstandswertfestsetzung von Amts wegen
Eine Abänderung dieser Festsetzung von Amts wegen ist in § 10BRAGO - anders als in § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG - nicht vorgesehen. Eine entsprechende Anwendung der letztgenannten Bestimmung im Gegenstandswertfestsetzungsverfahren, das anders als das Streitwertfestsetzungsverfahren ein Antragsverfahren ist, scheidet aus. Davon abgesehen ist auch die in § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG genannte Voraussetzung - Rechtshängigkeit in der Rechtsmittelinstanz - nicht mehr gegeben.