GKG (1975) § 13 Abs. 1 S 1 § 14 Abs. 2 S. 1 ; GKG (2004) § 47 Abs. 2 S. 1 § 52 Abs. 1 S. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 16.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 8 L 573/96
BVerwG, vom 23.12.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 237.97
Gebühren und Kosten - Streitwertfestsetzung für für Nichzulassungsbeschwerde
BVerwG, Beschluß vom 25.05.1998 - Aktenzeichen 1 KSt 1.98
DRsp Nr. 2007/3534
Gebühren und Kosten - Streitwertfestsetzung für für Nichzulassungsbeschwerde
§ 14 Abs. 2 Satz 1 GKG nicht entgegen. Für die Anwendung dieser Vorschrift kommt es nicht auf die Höhe des in der Vorinstanz festgesetzten, sondern auf die Höhe des nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG objektiv angemessenen Streitwerts an.
Normenkette:
GKG (1975) § 13 Abs. 1 S 1 § 14 Abs. 2 S. 1 ; GKG (2004) § 47 Abs. 2 S. 1 § 52 Abs. 1 S. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Gründe:
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