FG Köln - Beschluss vom 05.02.2007
10 Ko 275/07
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 ; GKG § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 793

Gebühren; Streitwert

FG Köln, Beschluss vom 05.02.2007 - Aktenzeichen 10 Ko 275/07

DRsp Nr. 2007/6444

Gebühren; Streitwert

In die Streitwertberechnung sind Steuerabzugsbeträge, die ihrer Höhe nach von der Steuerschuld abhängig sind, nicht einzubeziehen. Für den Streitwert ist der Steuerbetrag maßgebend, um den unmittelbar gestritten wird.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 ; GKG § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über den im Rahmen der Kostenfestsetzung anzusetzenden Streitwert.