OLG Hamm - Beschluss vom 19.05.2011
15 VA 4/11
Normen:
JVKostO § 8 Abs. 3; ThürJKostG § 6 Abs. 1 Nr. 3;

Gebühren für die Nutzung des gemeinsamen Registerportals der Länder durch ein Landratsamts

OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2011 - Aktenzeichen 15 VA 4/11

DRsp Nr. 2011/11041

Gebühren für die Nutzung des gemeinsamen Registerportals der Länder durch ein Landratsamts

1. Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren ist einem Landratsamt gebührenfrei zu gewähren, wenn der Zugang der Wahrnehmung einer staatlichen Verwaltungsaufgabe dient, die dem Landratsamt nach thüringischem Landesrecht als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises obliegt (hier als untere Gewerbebehörde). 2. Der Gewährung der Gebührenfreiheit steht nicht entgegen, dass sie dem Landratsamt nur beschränkt im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner staatlichen Verwaltungsaufgabe, nicht hingegen für Zwecke kommunaler Aufgabenerfüllung zusteht.

Der Bescheid des Direktors des Amtsgerichts I vom 15.02.2011 (##-#-######) über den Widerruf der Zulassung des beteiligten Landratsamts zur gebührenfreien Nutzung des gemeinsamen Registerportals der Länder wird aufgehoben.

Der Direktor des Amtsgerichts I wird verpflichtet, dem beteiligten Landratsamt die gebührenfreie Nutzung des gemeinsamen Registerportals der Länder wieder zu ermöglichen.

Normenkette:

JVKostO § 8 Abs. 3; ThürJKostG § 6 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe: