LG Trier, vom 24.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 18/05
Gebühren für die Gewährung der Einsicht ins Grundbuch als verauslagte Gerichtskosten
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 3 W 221/05
DRsp Nr. 2006/967
Gebühren für die Gewährung der Einsicht ins Grundbuch als verauslagte Gerichtskosten
»Die von der Justiz für die automatisierte Gewährung der Einsicht in das Grundbuch erhobenen Gebühren kann der Notar dem Zahlungspflichtigen als verauslagte Gerichtskosten in Rechnung stellen.«