I.
1. Im Grundbuch waren als Grundstückseigentümer eingetragen
in Bd... Bl.90 1. A., Kaufmann in München,
2. Firma A. & Co. KG, München, zu je 1/2,
in Bd... Bl.20 Firma A. & Co. KG, München.
Alleinige persönlich haftende Gesellschafter der Firma A & Co. KG waren zuletzt A. und sein Sohn B., der Beteiligte. Der Gesellschaftsvertrag enthält die Regelung, dass die Gesellschaft durch den Tod des persönlich haftenden Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern mit den Erben fortgesetzt wird. A. verstarb im Jahr 1993 und wurde von dem Beteiligten allein beerbt. Bereits vorher war die einzige Kommanditistin C. ausgeschieden, wodurch die Gesellschaft zur offenen Handelsgesellschaft geworden war.
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