Gebühren für anwaltliche Tätigkeit in mehreren Vollstreckungssachen
OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2000 - Aktenzeichen 17 W 278/99
DRsp Nr. 2004/18223
Gebühren für anwaltliche Tätigkeit in mehreren Vollstreckungssachen
Der in mehreren Vollstreckungsangelegenheiten tätige Rechtsanwalt erhält jeweils gesonderte Gebühren, wenn er mehreren Drittschuldnern, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz an unterschiedlichen Orten haben, vorläufige Zahlungsverbote zustellen lassen will und zu diesem Zweck mehrere Zustellungsersuchen an verschiedene Gerichtsvollzieher an jeweils anderen Orten richten muss (Aufgabe von OLG Köln, JurBüro 1986, 1371).