AG Osnabrück - Urteil vom 25.05.2000
34 Ls 18 Js 32423/98
Normen:
BRAGO § 83 Abs. 1 § 84 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 4106, Nr. 4108 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
NiedersRpfl 2001, 62

Gebühren des Verteidigers bei Verbindung mehrerer Verfahren

AG Osnabrück, Urteil vom 25.05.2000 - Aktenzeichen 34 Ls 18 Js 32423/98

DRsp Nr. 2004/18490

Gebühren des Verteidigers bei Verbindung mehrerer Verfahren

Werden mehrere Verfahren, in denen sich der Verteidiger für den Angeschuldigten bestellt hat, später zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden, und findet in den verbundenen Verfahren eine Hauptverhandlung statt, ist die gesamte Tätigkeit des Verteidigers durch die Gebühr nach § 83 Abs. 1 BRAGO abgegolten; für die Tätigkeit außerhalb der Hauptverhandlung fällt keine zusätzliche Gebühr nach § 84 Abs. 1 BRAGO an.

Normenkette:

BRAGO § 83 Abs. 1 § 84 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 4106, Nr. 4108 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen
NiedersRpfl 2001, 62