AG Osnabrück - Urteil vom 25.05.2000 34 Ls 18 Js 32423/98
Normen:
BRAGO § 83 Abs. 1 § 84 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 4106, Nr. 4108 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
NiedersRpfl 2001, 62
Gebühren des Verteidigers bei Verbindung mehrerer Verfahren
AG Osnabrück, Urteil vom 25.05.2000 - Aktenzeichen 34 Ls 18 Js 32423/98
DRsp Nr. 2004/18490
Gebühren des Verteidigers bei Verbindung mehrerer Verfahren
Werden mehrere Verfahren, in denen sich der Verteidiger für den Angeschuldigten bestellt hat, später zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden, und findet in den verbundenen Verfahren eine Hauptverhandlung statt, ist die gesamte Tätigkeit des Verteidigers durch die Gebühr nach § 83 Abs. 1BRAGO abgegolten; für die Tätigkeit außerhalb der Hauptverhandlung fällt keine zusätzliche Gebühr nach § 84 Abs. 1BRAGO an.
Normenkette:
BRAGO § 83 Abs. 1 § 84 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 4106, Nr. 4108 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;