Gebühren des Steuerberaters - Bestimmung des angemessenen Gebührenansatzes - Darlegungslast - Vereinbarung zur Höhe des monatlichen Honorarabschlages - Erstellung laufender Buchführung bei Dauervertragsverhältnis
OLG Naumburg, Urteil vom 15.05.2001 - Aktenzeichen 1 U 91/00
DRsp Nr. 2001/13748
Gebühren des Steuerberaters - Bestimmung des angemessenen Gebührenansatzes - Darlegungslast - Vereinbarung zur Höhe des monatlichen Honorarabschlages - Erstellung laufender Buchführung bei Dauervertragsverhältnis
»1. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Steuerberaters, dass die von ihm einseitig vorgenommene Bestimmung des Gebührenansatzes innerhalb eines Gebührenrahmens (hier: 8/10-Gebühr) angemessen ist.2. Ausnahmsweise kann in der Vereinbarung zur Höhe des monatlichen Honorarabschlages eine Beschränkung des Bestimmungsrechts des Steuerberates nach § 11StBGebV liegen.3. Die Erstellung der laufenden Buchführung durch den Steuerberater für seinen Mandanten ist bei einem Dauervertragsverhältnis jeweils für ein Wirtschaftsjahr als einheitliche Angelegenheit anzusehen.«