Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt U aus L aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung auf 3.054,14 EUR festgesetzt wird.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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