1. Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors des Amtsgerichts Tiergarten gegen den Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 14. Februar 2011 -
2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Kostenschuldnerin erteilte dem Gerichtsvollzieher einen Auftrag zur Mobiliarvollstreckung unter gleichzeitiger (gemeinsamer) Zustellung von sieben vollstreckbaren Ausfertigungen von Bescheiden unterschiedlichen Datums (über die Verpflichtung zur Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung für unterschiedliche Zeiträume). Der Gerichtsvollzieher führte die Zustellung durch. Die Mobiliarvollstreckung blieb erfolglos.
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