I.
Dem ehemaligen Angeklagten wurde im vorliegenden Verfahren u.a. eine Vergewaltigung zum Nachteil der Nebenklägerin zur Last gelegt. Deswegen war bei der Strafkammer des Landgerichts Bielefeld ein Verfahren gegen den ehemaligen Angeklagten anhängig. Der Antragsteller war der Nebenklägerin als Beistand beigeordnet. Die Bestellung erfolgte am 21. November 2005. Der Antragsteller beantragt nunmehr für seine für die ehemalige Nebenklägerin erbrachten Tätigkeiten die Gewährung einer Pauschgebühr, die er im Wesentlichen mit folgenden Tätigkeiten begründet:
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