Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts in der Revisionsinstanz
KG, vom 17.01.2000 - Aktenzeichen 4 Ws 286/99
DRsp Nr. 2005/7393
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts in der Revisionsinstanz
In erster Instanz ohne Einschränkung beigeordneten Verteidiger stehen Gebühren nach § 86 Abs. 3, § 97 Abs. 1 S. 1 und 3 BRAGO zu, wenn er die Revision eingelegt und in Vorbereitung der Revisionsbegründung ergänzende Akteneinsicht genommen hat.