VG Stuttgart, vom 09.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3471/02
Gebühren Bevollmächtigter, Verwaltungsvollstreckung, Duldung: Kostenfestsetzung, Rechtsanwaltsgebühren, Duldung, Verbot der Erwerbstätigkeit, Beschränkungen der Erwerbstätigkeit, Akt der Zwangsvollstreckung
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2003 - Aktenzeichen 13 S 2544/03
DRsp Nr. 2008/8396
Gebühren Bevollmächtigter, Verwaltungsvollstreckung, Duldung: Kostenfestsetzung, Rechtsanwaltsgebühren, Duldung, Verbot der Erwerbstätigkeit, Beschränkungen der Erwerbstätigkeit, Akt der Zwangsvollstreckung
»Das Verbot oder Beschränkungen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die einer ausländerrechtlichen Duldung beigefügt werden, sind keine Akte der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 114 Abs. 7 Satz 1 BRAGO. Für gerichtliche Verfahren, die diese Auflagen betreffen, erhält der Rechtsanwalt die volle Gebühr gemäß § 31 Abs. 1BRAGO.«