I. 1. Die Beteiligte zu 1, eine Sparkasse, war im Wohnungsgrundbuch als Berechtigte einer Globalgrundschuld über 22044322 DM eingetragen. Hinsichtlich sämtlicher übriger Eigentumswohnungen der Wohnanlage hatte sie die Entlassung aus der Mithaft erklärt; diese war im Grundbuch zunächst noch nicht eingetragen worden.
Der Beteiligte zu 2 ist als Wohnungseigentümer im oben bezeichneten Wohnungsgrundbuch eingetragen.
Mit Schreiben vom 27.1.1997 "bewilligt und beantragt" die Beteiligte zu 1 die Löschung der Globalgrundschuld "auf Kosten des Eigentümers".
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