I.
Der Beteiligte zu 2) beurkundete am 06.07.2000 zu seiner Urkundenrolle Nr. 164/2000 die Hauptversammlung der Beteiligten zu 1), in welcher unter Punkt 1) der Tagesordnung eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.950.000 Euro unter Ermächtigung des Aufsichtsrates, die Fassung der Satzung entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals zu ändern, beschlossen wurde. Ferner wurden unter Punkt 2) der Tagesordnung Änderungen der Satzung beschlossen.
Für seine notariellen Tätigkeiten erteilte der Beteiligte zu 2) der Beteiligten zu 1) unter dem 07.07.2000 eine Kostenberechnung über einen Gesamtbetrag in Höhe von 11.652,20 DM. Unter Zugrundelegung eines Geschäftswertes i. H. v. 3.863.868,50 DM enthielt die genannte Kostenberechnung eine Gebühr gem. § 47 KostO i. H. v. 10.000,00 DM; der Restbetrag entfiel auf Schreibauslagen, Post- und Telekommunikationsgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
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