I.
Im zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren wurde die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner durch Urteil des Amtsgerichtes - Familiengericht - Leipzig vom 07.03.1996 rechtskräftig geschieden. Der Antragstellerin war durch Beschluss des Familiengerichtes vom 25.05.1994 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden.
Zum damaligen Zeitpunkt verfügte die Antragstellerin über Erwerbseinkünfte in einer Größenordnung von 2.700,00 DM monatlich.
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