I.
1. Der am 14.10.1996 verstorbene Voreigentümer der im Rubrum bezeichneten drei Grundstücke ist gemäß Erbschein des Amtsgerichts vom 21.6.1999 von der Beteiligten beerbt worden. Der Erbscheinserteilung war ein längeres Nachlaßverfahren vorangegangen. Die Beteiligte hat am 15.7.1997 zur Niederschrift des Nachlaßgerichts die Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Eigentümereintragung beantragt. Der Grundbuchberichtigungsantrag wurde dem Grundbuchamt durch das Nachlaßgericht mit Verfügung vom 25.6.1999 zugeleitet und ist dort am 1.7.1999 eingegangen. Die Eigentumsumschreibung ist am 23.7.1999 erfolgt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|