I.
Die I. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf hat gegen den Verurteilten durch rechtskräftiges Urteil vom 5. Juli 1996 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten erkannt, deren Vollstreckung sie zur Bewährung ausgesetzt hat. Vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung wurde der Verurteilte freigesprochen.
Soweit der Antragsteller verurteilt worden ist, wurden ihm die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin B auferlegt. Soweit er freigesprochen worden ist, wurden die Auslagen der Staatskasse und die dem Verurteilten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.
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