I. Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 29. September 2009 -
1. Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, den Gesamtbetriebsrat hinsichtlich der Kostenrechnung der Rechtsanwälte B. & andere, Rechnungsnummer 90452 vom 17.04.2009 in Höhe von 1.139,43 EUR freizustellen.
2. Es wird festgestellt, dass die Arbeitgeberin dem Grunde nach verpflichtet ist, den Gesamtbetriebsrat gegenüber den Rechtsanwälten B. & andere bezüglich der Kosten freizustellen, die in dem hiesigen Verfahren entstehen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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