Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. Schließen die Parteien in einem Rechtsstreit einen Prozessvergleich und entsteht anschließend Streit über dessen Wirksamkeit, so handelt es sich nach zutreffender Auffassung um die Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreites. Dies hat zur Folge, dass es sich gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit handelt und die Gebühr nicht noch einmal entsteht (vgl. Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Auflage, Anfechtung eines Vergleichs m. zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).
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