I.
In das Grundbuch des Amtsgerichts von S. wurden am 16. April 1996 in Abteilung I unter laufender Nummer 2 als Eigentümer der Kaufmann A. und die B. in Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter "Grundstücksgesellschaft X.." eingetragen.
Mit Urkunde des Notars K., Urkunden-Nr. 710/2002. vom 18. November 2002 haben die vorgenannten Eigentümer die Berichtigung des Grundbuchs beantragt, da mit Beitrittsvertrag vom 22. August 2002 die C.-GmbH in die vorgenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts als weitere Gesellschafterin eingetreten war und gleichzeitig die Gesellschaftsbeteiligungen in Kommanditeinlagen umgewandelt worden waren.
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