SchlHOLG - Beschluss vom 15.09.2005
9 W 167/05
Normen:
KostO § 60 § 67 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2005, 702
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 21.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 325/05

Formwechsel einer GbR in eine KG - Kosten für die Eintragung ins Grundbuch

SchlHOLG, Beschluss vom 15.09.2005 - Aktenzeichen 9 W 167/05

DRsp Nr. 2005/18173

Formwechsel einer GbR in eine KG - Kosten für die Eintragung ins Grundbuch

»Bei Formwechsel einer Außen-GbR in eine KG unter gleichzeitigem Eintritt einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafter wird die Identität der Gesellschaft gewahrt. Die Eintragung in das Grundbuch ist kostenrechtlich eine Richtigstellung gemäß § 67 Abs. 1 KostO, die eine Viertelgebühr auslöst (Anschluss an BayObLG, NJW-RR 2002, 1363 ff.).«

Normenkette:

KostO § 60 § 67 ;

Entscheidungsgründe:

I.

In das Grundbuch des Amtsgerichts von S. wurden am 16. April 1996 in Abteilung I unter laufender Nummer 2 als Eigentümer der Kaufmann A. und die B. in Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter "Grundstücksgesellschaft X.." eingetragen.

Mit Urkunde des Notars K., Urkunden-Nr. 710/2002. vom 18. November 2002 haben die vorgenannten Eigentümer die Berichtigung des Grundbuchs beantragt, da mit Beitrittsvertrag vom 22. August 2002 die C.-GmbH in die vorgenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts als weitere Gesellschafterin eingetreten war und gleichzeitig die Gesellschaftsbeteiligungen in Kommanditeinlagen umgewandelt worden waren.