Der Kläger begehrt Herabsetzung, hilfsweise Rückzahlung der von ihm an den beklagten Rechtsanwalt in den Jahren 1993 bis 1997 aufgrund eines "Beratervertrags" gezahlten Anwaltshonorare abzüglich der für die Beratung entstandenen gesetzlichen Gebühren. In dem zwischen den Parteien abgeschlossenen, undatierten "Beratervertrag" heißt es u.a.:
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