Festsetzung von Kosten im sozialgerichtlichen Verfahren, Anwendung von § 116 BRAGO
SG Heilbronn, Beschluss vom 15.02.2005 - Aktenzeichen S 5 R 387/05 W-A - Aktenzeichen S 5 RA 1657/03
DRsp Nr. 2008/20655
Festsetzung von Kosten im sozialgerichtlichen Verfahren, Anwendung von § 116BRAGO
Das Verfahren einer versicherungspflichtig selbständig Tätigen gegen den die Befreiung von der Versicherungspflicht ablehnenden Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist kostenfrei. Folglich ist ein Antrag auf Wertfestsetzung unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]