I.
Die Beteiligte zu 1) wurde durch Beschluß des Amtsgerichts vom 24.04.2001 zunächst vorläufig, durch weiteren Beschluß vom 31.08.2001 abschließend zur Betreuerin der Betroffenen mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge einschließlich Renten-, Pflegegeld- und Sozialhilfeangelegenheiten bestellt. Die Betroffene ist am 17.12.2001 verstorben. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind deren Kinder und Erben.
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