LG Amberg, vom 20.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 41 HKT 992/92
AG - Registergericht - Amberg,
Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Vorlage von Jahresabschlüssen einer Familien-GmbH
BayObLG, Beschluss vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 180/94
DRsp Nr. 2005/15000
Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Vorlage von Jahresabschlüssen einer Familien-GmbH
»1. Die Publizitätspflicht für eine Familien-GmbH verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.2. Zur Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung des Tatrichters (hier nach § 335 S. 7 HGB) im Rechtsbeschwerdeverfahren.3. Zur Nachprüfbarkeit der Beweiswürdigung im Rechtsbeschwerdeverfahren.4. Der Wert für die Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde gegen ein vom Registergericht festgesetztes Zwangsgeld bestimmt sich nach dem Betrag des Zwangsgeldes.«