Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. In der Wohnungseigentümerversammlung vom 24.4.1993 wurde zum Tagesordnungspunkt (TOP) 10 gegen die Stimme des Antragstellers der Beschluß gefaßt, daß die Renovierung der Saunaanlage nach den vorgelegten Plänen umgehend erfolgen solle. In einem Nachtrag zu TOP 13 wurde - ebenfalls gegen die Stimme des Antragstellers - beschlossen, daß bezüglich der Bereitstellung der Mittel im Rahmen der Baumaßnahme nach TOP 10 (Saunaumbau) die Verwaltung ermächtigt werde, nach Absprache mit dem Beirat angelegte Gelder zu kündigen oder, soweit dies notwendig werde, diese als Sicherheit für aufzunehmende Kredite zu geben.
Die Kosten des Umbaus der Saunaanlage sollten sich auf 360 000 DM belaufen.
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