Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29. Juni 2017 und der Beschluss vom 11. Dezember 2017 des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof werden geändert und erhalten folgende Fassung:
I.Die gemäß Ziffer II. des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Mai 2017 (20 N 14.2305) von der Antragsgegnerin an die Antragsteller im Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erstattenden notwendigen Aufwendungen werden auf 1.456,71 € festgesetzt.
II.Dieser Betrag ist ab dem 11. Mai 2017 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 173 VwGO, § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 247 BGB).
III.Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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