Festsetzung des Wertes eines Grundstücks zur Gebührenfestsetzung
BayObLG, Beschluß vom 30.05.1988 - Aktenzeichen BReg 3 Z 29/88
DRsp Nr. 1998/13639
Festsetzung des Wertes eines Grundstücks zur Gebührenfestsetzung
»Nach der Eintragung und vor Gebührenfälligkeit auf einem Grundstück für Rechnung des Erwerbers errichtete Bauten sind bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigen.«