Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird geändert.
Der Gegenstandswert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 8.928,- € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde, mit der die Prozessbevollmächtigte der Klägerin eine entsprechende Heraufsetzung des Gegenstandswertes beantragt hat, hat Erfolg.
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