SG Neuruppin, vom 24.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 P 22/06
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren, Klage einer ambulanten Pflegeeinrichtung gegen die Kündigung des Versorgungsvertrages
LSG Berlin-Brandenburg, vom 16.02.2009 - Aktenzeichen L 27 B 130/08 P
DRsp Nr. 2009/15072
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren, Klage einer ambulanten Pflegeeinrichtung gegen die Kündigung des Versorgungsvertrages
Der Streitwert für die Klage einer ambulanten Pflegeeinrichtung gegen die Kündigung des Versorgungsvertrages ist zwar grundsätzlich auf den dreifachen Jahresumsatz aus der Versorgung der sozial pflegeversicherten Personen festzusetzen. Auf den dreifachen Jahresumsatz kommt es jedoch nur dann an, wenn die Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag für mindestens drei Jahre streitig ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]