Festsetzung des Streitwertes für die Zuständigkeitsbestimmung
OLG Köln, Beschluß vom 21.06.1999 - Aktenzeichen 12 W 26/99
DRsp Nr. 2000/2323
Festsetzung des Streitwertes für die Zuständigkeitsbestimmung
1. Die Festsetzung des Streitwertes für die Zuständigkeitsbestimmung entfaltet zugleich für den Gebührenwert Bindungswirkung.2. Die Bindungswirkung besteht allerdings nur in der Höhe des die Zuständigkeit des erkennenden Eingangsgerichts begründenden Mindest- bzw. Höchstwertes.